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Datum
21.09.2020

Der digitale Arztbesuch

Corona hat der Telemedizin einen ordentlichen Schub verliehen. Künftig können Ärzte ihre Patienten auch per Video krankschreiben.

Der digitale Arztbesuch
(GettyImages/YakobchukOlena)

Sich mit Migräne, einem Magen-Darm-Virus oder dicker Erkältung ins Wartezimmer quälen? Nur für den gelben Schein muss das künftig nicht mehr sein. Der aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen bestehende Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Juli Regeln beschlossen, nach denen Ärzte nun auch gesetzlich versicherte Patienten unter bestimmten Bedingungen per Videosprechstunde krankschreiben können. Bei privat Versicherten ist das bei den vielen Gesellschaften bereits möglich.

Eng begrenzter Rahmen

Nach den G-BA-Beschlüssen darf die Video-Krankschreibung bei GKV-Patienten nur erfolgen, wenn

  • der Patient dem Arzt bereits bekannt ist, er dort also in der Vergangenheit schon mal vorstellig gewesen ist,
  • die Untersuchung der Erkrankung tatsächlich per Video möglich ist und
  • wirklich eine Kommunikation per Videochat erfolgt. Nach einem Telefonat, einer Online- oder Chatbefragung bleibt die Krankschreibung tabu.

Die AU-Bescheinigung ist darüber hinaus auf sieben Tage begrenzt. Sollte eine Folgekrankschreibung notwendig werden, muss der Patient dann doch persönlich vorstellig werden. Einen Anspruch auf die Videokrankschreibung gibt es übrigens nicht. Die Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, diesen Serviceanzubieten.

Der praktische Ablauf

Die Bescheinigung füllt der Arzt nach dem Termin ganz normal aus und schickt sie per Post an den Patienten. Eine elektronische Übermittlung der Daten ist derzeit noch nicht möglich. Sie soll erst ab dem kommenden Jahr – schrittweise – eingeführt werden.

Wichtig: Den Postweg sollte der Patient unbedingt mit einkalkulieren. Er selbst muss sein Attest laut Gesetz nämlich spätestens am vierten (Arbeits-)Tag der Krankheit beim Arbeitgeber vorlegen. Manche Unternehmen legen in ihren Betriebsvereinbarungen sogar noch frühere Zeitpunkte fest. Wenn es eng wird, kann der Mitarbeiter die Bescheinigung einscannen, um sie rechtzeitig zu mailen – und den Schein dann schnellstmöglich im Original nachreichen.

Videosprechstunde wird beliebter

Die Videosprechstunde an sich ist nicht neu. Eine „telemedizinische Betreuung“ ist bereits seit 2017 möglich. Hilfreich ist sie etwa, wenn die Patienten lange Anfahrtswege haben oder nach einer Operation weniger mobil sind. Die Ärzte können dann zum Beispiel per Video die weitere Behandlung erläutern, den Heilungsprozess von Wunden begutachten oder Befunde besprechen. Corona hat dem Online-Arztbesuch jetzt einen enormen Schub verliehen. Aus Sorge vor einer möglichen Ansteckung in der Arztpraxis haben sich Patienten nach einer aktuellen Umfrage des Digitalbranchenverbands Bitkom verstärkt für die digitale Alternative entschieden.

Corona verhilft Telemedizin zum Durchbruch

Bereits jeder Achte (13 Prozent) hatte bis Juli dieses Jahres schon einmal eine Video-Sprechstunde mit einem Arzt oder Therapeuten wahrgenommen – eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr. Viele Ärzte haben die Zeit genutzt, um sich mit den Angebot an Telemedizinlösungen vertraut zu machen. Mehr als 52 Prozent bieten heute Videosprechstunden an – 2017 waren es nicht einmal zwei Prozent.

Niedrige technische Hürden für Patienten

Die Organisation ist dabei sowohl für Patient als auch den Arzt sehr einfach. Der Mediziner wählt einen Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Insbesondere bei gesetzlich Versicherten müssen die Mediziner zusätzlich darauf achten, dass der Videodienstanbieter zertifiziert ist und dazu eine Selbstauskunft bei der KBV sowie beim GKV-Spitzenverband eingereicht hat.

Eine Liste als PDF mit entsprechenden Anbietern gibt es auf der KBV-Webseite: Zertifizierte Videodienstanbieter

Praxis und Patient benötigen später im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

  1. Der Patient erhält entweder über die Praxis oder über den Videodienstanbieter einen freien Termin für die Videosprechstunde.
  2. Vor der ersten Videosprechstunde muss er seine Einwilligung erklären – je nach System über den Videodienstanbieter oder direkt über den Arzt oder Psychotherapeuten.
  3. Patient und Mediziner wählen sich bei dem Videodienstanbieter ein. Der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis er vom Arzt dazu geschaltet wird.
  4. Ist die Videosprechstunde beendet, melden sich beide Seiten von der Internetseite ab. Der Arzt oder Psychotherapeut dokumentiert die Behandlung im Praxisverwaltungssystem.

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