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Datum
25.03.2020

Coronakrise: Hilfen für Selbstständige und Freiberufler

Die Coronakrise bedroht die Existenz vieler Kleinunternehmer. Aufträge brechen weg, Dienstleister müssen ihre Läden dicht machen. Wo Freiberufler und Selbstständige jetzt finanzielle Unterstützung bekommen.

Coronakrise: Hilfen für Selbstständige und Freiberufler
(GettyImages/AndreyPopov)

Freiberufler und Solo-Selbstständige sind von den Folgen der Coronakrise besonders hart betroffen. Laut einer aktuellen Umfrage des Hamburger Internet-Unternehmens Jimdo sehen 77 Prozent eine Existenzgefahr für ihr Unternehmen. Betroffen sind vor allem die mehr als vier Millionen Menschen, die hierzulande alleine oder mit ein bis zwei Angestellten selbstständig sind.

Viele von ihnen verfügen nur über geringe Rücklagen – und können ohne regelmäßige Einnahmen oft nur einige Wochen oder vielleicht Monate überleben. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die wenigsten.

Viele Kleinstbetriebe und Einzel-Unternehmer drohen in finanzielle Schieflage zu geraten: Das sind derzeit beispielsweise die Inhaber von Cafés, Fitness-Studios, Ballettschulen und Antiquitätenläden genauso wie Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker oder Coaches und Freiberufler wie Grafiker, Fotografen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Bund und Länder haben deshalb ein Hilfspaket in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Das Hilfspaket der Bundesregierung enthält drei Säulen

Einmalzahlungen, Sonderkredite und einen leichterer Zugang zu einer erweiterten Grundsicherung

1. Direktzuschüsse

Der Bund gewährt Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmern kurzfristig direkte Transferleistungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro. Nach Angaben der Bundesregierung sollen alle Anträge zunächst zügig bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung soll erst später erfolgen. Gedacht sind die Zuschüsse für laufende Kosten wie die Miete.

Höhe der Zuschüsse

  • Für Freiberufler, Selbständige und Kleinstunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
  • Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate
  • Die Direkthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für die Zuschüsse

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs dürfen erst ab März 2020 eingetreten sein. Außerdem müssen die Selbstständigen eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass aufgrund der Pandemie eidesstaatlich versichern. Für die Verteilung der Mittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Ergänzend haben alle Bundesländer eigene Hilfsprogramme für Selbstständige und Freiberufler aufgelegt.

Eine Übersicht über Förderprogramme und Hilfen

www.foerderdatenbank.de (Im Suchfeld „Corona“ eingeben).

Ständig aktualisierter Überblick über die Hilfsprogramme aller Bundesländer:

www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

Finanzielle-Hilfen ausgewählter Bundesländer

Bayern => www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

NRW => wirtschaft.nrw/corona

Baden-Württemberg => Landeskreditbank Baden-Württemberg

Hessen => wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen

2. Sonder-Kredite

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Selbständige und Freiberufler genau wie größere Unternehmen Liquiditätshilfen zu besonders günstigen Konditionen beantragen. Wichtig: Das Geld muss im Gegensatz zu den Zuschüssen zurückgezahlt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verspricht Hilfen in „unbegrenzter Höhe“. Die KfW-Corona-Kredite können Sie ab sofort bei Ihrer Hausbank beantragen, sofern Ihr Betrieb bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.

KfW-Corona-Hilfe

3. Grundsicherung für Selbstständige

Wenn es hart auf hart kommt, können auch Selbstständige Grundsicherung (Hartz IV) beantragen. Der Staat will den Bezug erleichtern und Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten. Außerdem soll vorerst die Vermögensprüfung weitgehend entfallen.

Notfallplan, um die aktuelle Finanzsituation zu verbessern

Neben den offiziellen Hilfen, sollten von der Pandemie betroffene Selbstständige aktuell in den Krisenmodus schalten. Jetzt heißt es erst einmal das kurzfristige Überleben zu sichern.

Ein realistischer Überblick, wie die aktuelle finanzielle Situation aussieht, ist unverzichtbar.

  • Einnahmen konkrollieren: Alle noch möglichen Rechnungen sofort raussenden und Außenstände zeitnah einfordern.
  • Ausgaben runterfahren: Nicht notwendigen Ausgaben und geplanten Investitionen sofort auf Eis legen.
  • Alternativ-Angebote machen: Welche Einnahmen fallen komplett weg? Kann ich meinen Kunden alternative Dienstleistungen anbieten? Das können beispielsweise Online-Schulungen oder Beratungen, Musikunterricht oder Fitnesskurse via Skype oder Zoom sein. Oder telefonischer Support. Ist ein Lieferservice möglich? Kreativität ist gefragt.
  • Sozialabgaben runterschrauben: Wer gesetzlich versichert ist, sollte seine geringeren Einnahmen sofort der Krankenkasse melden, damit die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Viele Künstler, Event-Manager und Kreative sind durch das Verbot von Veranstaltungen massiv betroffen. Sie sollten ihre Verträge prüfen, ob ihnen Ausfallhonorare zustehen. Außerdem rät die Künstlersozialkasse, bei denen diese Berufsgruppen pflichtversichert sind, die Einkommenserwartungen für 2020 zeitnah zu reduzieren, um Beiträge zu sparen.
  • Steuerliche Entlastungen nutzen: Selbstständige sollten auch Kontakt zu ihrem Finanzamt aufnehmen und beispielsweise laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer herab- oder aussetzen beziehungsweise eine Stundung fälliger Steuerzahlungen beantragen.
  • Verdienstausfall durch Quarantäne: Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus, falls sie in den kommenden Wochen unter häusliche Quarantäne gesetzt werden. Sie erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen finanziellen Ausgleich für ihren Verdienstausfall. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden.

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